Seit dem 1.Juli 2013 gibt es in Niedersachsen ein neues Hundegesetz.

Daraus ergeben sich für Hundehalter folgende Neuerungen:

 

  • Chip-Kennzeichnung                                                                                         Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muss mit einem Microchip gekennzeichnet sein. Der Chip wird mit einer Kanüle an der linken Schulter unter der Haut implantiert. Dieser Vorgang ist nahezu schmerzfrei und kann in unserer Praxis durchgeführt werden.                                                                              

  • Haftpflichtversicherung                                                                              Um mögliche Schäden begleichen zu können muss für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  • Zentrales Register

    Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Die Anmeldung kann als Online-Registrierung (Kosten 14,50 Euro + Mwst) oder telefonisch bzw. schriftlich (Kosten 23,50 Euro + Mwst) erfolgen. Registrierung unter www.hunderegister-nds.de oder Tel.: 0441/39010400. Unabhängig von der Registrierung im Zentralregister muss die Hundehaltung bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Außerdem ist eine Meldung bei Tasso (Zentrales Haustierregister) empfehlenswert, da über Tasso verlorengegangene Tiere an den Besitzer zurückvermittelt werden können (www.tasso.net).              

  • Nachweis der Sachkunde                                                    Wer sich einen Hund anschafft und nicht innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hat, muss seine Sachkunde durch eine spezielle Sachkundeprüfung nachweisen. Diese als Hundeführerschein bekannte Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte: Der theoretische Teil soll vor Beginn der Hundehaltung abgelegt werden. Es sind dabei im multiple choise Verfahren 35 Fragen aus unterschiedlichen Themenbereichen rund um die Hundehaltung zu beantworten. Der Test kann in Papierform oder Online durchgeführt werden. Die praktische Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen und kann mit dem eigenen Hund oder mit einem "Leihhund" absolviert werden. Dabei wird der Umgang mit dem Hund bei unterschiedlichen äußeren Bedingungen beobachtet. Beide Prüfungen können bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden. Weitere Infos finden sie unter www.ml.niedersachsen.de oder bei uns in der Praxis. Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung können in unserer Praxis abgelegt werden. Verabreden Sie dazu bitte einen Termin (0412/671415).